Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma GARTNER GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von der GARTNER GmbH abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, die GARTNER GmbH hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen von seitens der GARTNER GmbH gelten insofern nicht als Zustimmung der Bedingungen, die von der GARTNER GmbH -Vertragsbedingungen abweichen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.


Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bzw. Lieferanten bedarf einer Auftragsbestätigung durch die GARTNER GmbH. Werden an die GARTNER GmbH Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

Erstellt die GARTNER GmbH ein Vertragsangebot, ist dieses vom Kunden innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen widrigenfalls die GARTNER GmbH berechtigt ist,  das Vertragsangebot zu widerrufen.


Preis

Alle von der GARTNER GmbH genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Erfolgt die Lieferung bzw. Leistungsausführung vereinbarungsgemäß mehr als 2 Monate nach der Auftragserteilung und sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist die GARTNER GmbH berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. Ill. nicht.


Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Aufrechnung

Ohne anderslautende Vereinbarung sind Forderungen von der GARTNER GmbH Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung zu bezahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf das GARTNER GmbH Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die GARTNER GmbH berechtigt, den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe einzufordern. Ist der Kunde kein Verbraucher, so verzichtet er auf die Möglichkeit der Aufrechnung.


Vertragsrücktritt            

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Insolvenz des Kunden oder Abweisung der Insolvenz mangels Vermögens (außer der Rücktritt würde die Unternehmensfortführung des Kunden gefährden oder der Masseverwalter innerhalb angemessener Frist unter Sicherstellung in den Vertrag eintritt), sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die GARTNER GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes oder bei Aufhebung des Vertrages hat die GARTNER GmbH bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens einzufordern.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die GARTNER GmbH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einfangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Der Kunde hat der GARTNER GmbH ein angemessenes Entgelt für die Benützung sowie eine allfällige Entschädigung für Wertminderung an die GARTNER GmbH zu bezahlen. Unter anderem bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird oder bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ist ein Rücktritt nicht möglich. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt eine Aufhebung des Vertrages werden bereits geleistete Anzahlungen nicht rückerstattet.


Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes (Rechtsanwalts) zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von€ 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen. Dies gilt jeweils mit der Einschränkung, dass die Einbringungskosten zur Forderung in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen.


Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Die Verkaufspreise von der GARTNER GmbH enthalten, sofern nicht anders angegeben, keine Kosten für Zustellung, Montage und Aufstellung der Ware.

Die Zufahrt zur Entladestelle muss für das Befahren mit Fahrzeugen bis 38 t Gesamtgewicht geeignet sein. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden. Der Kunde hat die erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig zu beschaffen und nachzuweisen, Schutzmaßnahmen durchzuführen und für die Reinigung der Straße und der Gehsteige zu sorgen und die Kosten dafür zu übernehmen. Mehrkosten etwa durch Umblasen, zusätzlichen Arbeitsaufwand, Maut oder Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden.

Für Lieferungen von Lieferanten an die GARTNER GmbH gilt: In allen den Auftrag betreffenden Schriftstücken wie Briefen, Packlisten, Sendescheinen, Rechnungen, Frachtdokumenten usw. hat der Lieferant die Kenndaten des Auftrages (Auftragsnummer, Anlage und Auftragsgegenstand) anzuführen. Die detailliert abzufassenden Sendscheine hat der Lieferant zweifach an die GARTNER GmbH zu senden. Den Sendungen ist eine Packliste beizulegen. Ohne diese wird die Übernahme und Zahlung an den Lieferanten verzögert.

Die Lieferungen von Lieferanten erfolgen verpackt, frei Bestimmungsort, auf Gefahr des Lieferanten. Kosten, die aus der Nichtbeachtung der Versandvorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Lieferanten.

Die Übernahme der Lieferungen oder Leistungen erfolgt erst, nachdem die Prüfung am Verwendungsort vorgenommen worden ist. Zeigt sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so gelten die Bestimmungen des § 377 des UGB.

Der Lieferant verpflichtet sich entgeltlich überlassenes Leergut (z.B. Kabeltrommeln, Paletten etc.) sowie anfallende Transport- bzw. Verkaufsverpackungen, die nicht einem Sammelsystem zugeführt werden können, gegen Refundierung des Kostenersatzes auf seine Kosten und Gefahr hin zurückzunehmen. Unbeschädigte Ware, die von der GARTNER GmbH keiner Be- oder Verarbeitung unterzogen wurde, ist auf Aufforderung vom Lieferanten retourzunehmen und mit dem ursprünglich in Rechnung gestellten Betrag gutzuschreiben.


Lieferfrist

Zur Leistungsausführung ist die GARTNER GmbH erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, er insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

Die GARTNER GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Termine, auch Fixtermine, um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die von der GARTNER GmbH angegebenen Lieferfristen stets unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht durch die GARTNER GmbH verschuldete Ereignisse verlängern Liefer- und Fixtermine entsprechend, ohne dass dadurch Ansprüche des Kunden entstehen. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten. Die GARTNER GmbH ist in diesem Fall dazu berechtigt, Leistungen bzw. Aufwendungen mit Teilabrechnungen fällig zu stellen.


Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der GARTNER GmbH.


Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.


Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von der GARTNER GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Regressforderungen können mit Rechnungen aus Lieferungen nicht aufgerechnet werden.


Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von der GARTNER GmbH unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der GARTNER GmbH. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist die GARTNER GmbH berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von der GARTNER GmbH hinzuweisen und die GARTNER GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von der GARTNER GmbH erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.


Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde der GARTNER GmbH schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der Waren von der GARTNER GmbH entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen von der GARTNER GmbH zahlungshalber ab. Der Kunde hat der GARTNER GmbH auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten — Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen der GARTNER GmbH gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur im Namen von der GARTNER GmbH inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind hiermit in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an die GARTNER GmbH abgetreten.

Forderungen gegen die GARTNER GmbH dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von der GARTNER GmbH nicht abgetreten werden.


Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen einschließlich der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Werden die Montage-, Betriebs oder Wartungsanleitungen von der GARTNER GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen entsprechen oder die Ware unsachgemäß gehandhabt, so entfällt jede Gewährleistung, soweit ein Mangel hierauf zurückzuführen ist. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so gelten darüber hinaus folgende Einschränkungen der Gewährleistungspflichten als vereinbart:

Geringfügige oder sonstige für die GARTNER GmbH Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung von der GARTNER GmbH gelten vom Kunden vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Struktur, etc.).

Der Kunde hat sogleich nach Erhalt der Ware diese zu überprüfen und zu übernehmen oder durch bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Kunde auf die Prüfung ausdrücklich oder bewahrt Stillschweigen, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen.

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die mangelhafte Ware mit einer genauen Fehlerbeschreibung sowie einer Rechnungskopie an den Sitz von die GARTNER GmbH anzuliefern. Sofern die Transportkosten nicht außer Verhältnis zum Auftragswert stehen, werden diese durch den Kunden getragen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von der GARTNER GmbH durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisänderung.

Die GARTNER GmbH behält sich das Recht vor, keine Haftung und Gewährleistung zu übernehmen, wenn nachweislich bei fehler- und mangelhafter Selbstmontage Schäden am gelieferten Material sowie am Objekt entstanden sind.


Garantie

Neben den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen können Garantiezusagen seitens der Hersteller der Waren bestehen. Garantiezusagen sind grundsätzlich beim jeweiligen Garantiegeber geltend zu machen (außer die Garantiezusage enthält abweichende Informationen) und erfolgen nach den Bedingungen der Garantiezusage. Die jeweiligen Garantien beinhalten ausschließlich die kostenlose Ersatzteillieferung (ausgenommen Glasbruch) und keine Einbau- bzw. Montagekosten. Die jeweiligen Garantien bestehen jedenfalls nicht, wenn nachweislich bei fehler- und mangelhafter Selbstmontage Schäden am gelieferten Material sowie am Objekt entstanden sind. Durch Inanspruchnahme einer Garantie wird die gesetzliche Gewährleistung nicht eingeschränkt.


Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der GARTNER GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die GARTNER GmbH Änderungen seiner Wohn ­bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von der GARTNER GmbH; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.


Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.